Bagatellschaden
Kategorie: Begriffe
Ein Bagatellschaden liegt vor, wenn sich der Schaden aus Sicht des technischen Laien als geringfügiger Schaden darstellt und die Verursachung unstreitig ist. In der Regel ist dies bei Einfachschäden unter ca.750,- EUR der Fall.
Bei geringfügigen Beschädigungen liegt keine Bagatelle vor wenn:
- Das Fahrzeug voraussichtlich einen sehr geringen Zeitwert aufweist bzw. Altschäden abzugrenzen sind. Diese Beurteilungen erfolgen nur in einem ausführlichen Sachverständigengutachten.
- Bei unklarer Verursachung: Hier empfehlen wir eine Beweissicherung für eine evtl. juristische Geltendmachung durchführen zu lassen (z.B. durch die Polizei).