Restwert
Kategorie: Begriffe
Unter Restwert versteht man den bei Veräußerung realisierbaren Wert des Fahrzeuges im unfallbeschädigten Zustand.
Anmerkung:
Nach dem BGH ist dabei der allgemeine regionale Markt zu berücksichtigen. Auf spezielle, dem Geschädigten nicht selbst zugängliche Sondermärkte, wie Restwertbörsen, müssen demnach nicht hinzugenommen werden. Der Geschädigte darf sich auf das Sachverständigengutachten verlassen und das Fahrzeug zu dem vom Sachverständigen ermittelten Restwert veräußern. Unterbreitet der Versicherer jedoch vor der Veräußerung des Fahrzeuges ein besseres Angebot, so ist dieses beim späteren Verkauf des Fahrzeuges zu berücksichtigen.