Totalschaden

Kategorie: Begriffe

Ein Totalschaden ist ein Sachschaden, der ökonomisch sinnvoll nicht mehr behoben werden kann. Dabei wird nach wirtschaftlichem und technischem Totalschaden unterschieden:

  • Wirtschaftlicher Totalschaden an einem beschädigten Fahrzeug liegt vor, wenn die entsprechenden Reparaturkosten höher als der Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs sind. Auch wenn die Reparaturkosten die Differenz zwischen Wiederbeschaffungswert und Restwert übersteigen spricht man von wirtschaftlichem Totalschaden.
  • Technischer Totalschaden an einem Fahrzeug liegt vor, wenn die Beschädigungen derartig erheblich sind, dass eine Wiederherstellung des vorigen Zustandes nicht möglich ist oder einen völlig unverhältnismäßigen Aufwand erfordert.

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