Hinweise
Nach einem UNVERSCHULDETEN UNFALL empfehle ich, die folgenden Hinweise zu beachten:
- die Polizei rufen zur Aufnahme und Klärung der verkehrsrechtlichen Situation
- wenn möglich, Zeugen für den Unfallhergang benennen
- notieren der Versicherungsdaten des Unfallgegners
- der Geschädigte hat grundsätzlich das Recht auf FREIE GUTACHTERWAHL.
Zu den Versicherungsleistungen des UNFALLVERURSACHERS gehören auch:
- Gutachterkosten
- Anwaltskosten
- Kosten für einen Ersatzwagen während der Reparatur.