Hinweise

Nach einem UNVERSCHULDETEN UNFALL empfehle ich, die folgenden Hinweise zu beachten:

  • die Polizei rufen zur Aufnahme und Klärung der verkehrsrechtlichen Situation
  • wenn möglich, Zeugen für den Unfallhergang benennen
  • notieren der Versicherungsdaten des Unfallgegners
  • der Geschädigte hat grundsätzlich das Recht auf FREIE GUTACHTERWAHL.


Zu den Versicherungsleistungen des UNFALLVERURSACHERS gehören auch:

  • Gutachterkosten
  • Anwaltskosten
  • Kosten für einen Ersatzwagen während der Reparatur.


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