fiktive Abrechnung
Kategorie: Begriffe
Der Begriff fiktive Abrechnung beschreibt die Regulierung des Schadens nach dem eingereichten Gutachten, ohne dass Nachweise über die Reparatur erbracht werden müssen. Ist das Fahrzeug reparaturwürdig, können fiktiv beansprucht werden: Netto-Reparaturkosten zzgl. eventuell anfallender Minderwert und eine Kostenpauschale. Im Totalschadenfall: Wiederbeschaffungswert abzgl. des Restwertes zzgl. der Kostenpauschale.