Wiederbeschaffungswert
Kategorie: Begriffe
Der Wiederbeschaffungswert ist der Betrag, den der Geschädigte aufwenden muss, um bei einem seriösen Gebrauchtwagenhändler ein dem Unfallfahrzeug entsprechendes Ersatzfahrzeug zu erwerben.
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Der Wiederbeschaffungswert ist der Betrag, den der Geschädigte aufwenden muss, um bei einem seriösen Gebrauchtwagenhändler ein dem Unfallfahrzeug entsprechendes Ersatzfahrzeug zu erwerben.