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	<title>KFZ-Gutachten Berlin &#187; Restwert</title>
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	<description>Sachverständigenbüro Matthias Pohl</description>
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		<title>Restwert</title>
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		<pubDate>Sun, 06 Dec 2009 19:20:26 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Matthias Pohl</dc:creator>
				<category><![CDATA[Begriffe]]></category>
		<category><![CDATA[Gutachten]]></category>
		<category><![CDATA[Restwert]]></category>

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		<description><![CDATA[Unter Restwert versteht man den bei Veräußerung realisierbaren Wert des Fahrzeuges im unfallbeschädigten Zustand. Anmerkung: Nach dem BGH ist dabei der allgemeine regionale Markt zu berücksichtigen. Auf spezielle, dem Geschädigten nicht selbst zugängliche Sondermärkte, wie Restwertbörsen, müssen demnach nicht hinzugenommen werden. Der Geschädigte darf sich auf das Sachverständigengutachten verlassen und das Fahrzeug zu dem vom [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">Unter Restwert versteht man den bei Veräußerung realisierbaren Wert des Fahrzeuges im unfallbeschädigten Zustand.</p>
<p style="text-align: justify;">Anmerkung:<br />
 Nach dem BGH ist dabei der allgemeine regionale Markt zu berücksichtigen. Auf spezielle, dem Geschädigten nicht selbst zugängliche Sondermärkte, wie Restwertbörsen, müssen demnach nicht hinzugenommen werden. Der Geschädigte darf sich auf das <a href="http://www.kfzgutachten-berlin.de/begriffe/gutachten/27/">Sachverständigengutachten</a> verlassen und das Fahrzeug zu dem vom Sachverständigen ermittelten Restwert veräußern. Unterbreitet der Versicherer jedoch vor der Veräußerung des Fahrzeuges ein besseres Angebot, so ist dieses beim späteren Verkauf des Fahrzeuges zu berücksichtigen.</p>
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		<title>Totalschaden</title>
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		<pubDate>Sun, 06 Dec 2009 19:05:04 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Matthias Pohl</dc:creator>
				<category><![CDATA[Begriffe]]></category>
		<category><![CDATA[Reparaturkosten]]></category>
		<category><![CDATA[Restwert]]></category>
		<category><![CDATA[Totalschaden]]></category>
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		<description><![CDATA[Ein Totalschaden ist ein Sachschaden, der ökonomisch sinnvoll nicht mehr behoben werden kann. Dabei wird nach wirtschaftlichem und technischem Totalschaden unterschieden: Wirtschaftlicher Totalschaden an einem beschädigten Fahrzeug liegt vor, wenn die entsprechenden Reparaturkosten höher als der Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs sind. Auch wenn die Reparaturkosten die Differenz zwischen Wiederbeschaffungswert und Restwert übersteigen spricht man von wirtschaftlichem [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">Ein Totalschaden ist ein Sachschaden, der ökonomisch sinnvoll nicht mehr behoben werden kann. Dabei wird nach wirtschaftlichem und technischem Totalschaden unterschieden:</p>
<ul>
<li>Wirtschaftlicher Totalschaden an einem beschädigten Fahrzeug liegt vor, wenn die entsprechenden Reparaturkosten höher als der Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs sind. Auch wenn die Reparaturkosten die Differenz zwischen Wiederbeschaffungswert und Restwert übersteigen spricht man von wirtschaftlichem Totalschaden.</li>
</ul>
<ul>
<li>Technischer Totalschaden an einem Fahrzeug liegt vor, wenn die Beschädigungen derartig erheblich sind, dass eine Wiederherstellung des vorigen Zustandes nicht möglich ist oder einen völlig unverhältnismäßigen Aufwand erfordert.</li>
</ul>
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		<title>fiktive Abrechnung</title>
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		<pubDate>Sun, 06 Dec 2009 18:45:24 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Matthias Pohl</dc:creator>
				<category><![CDATA[Begriffe]]></category>
		<category><![CDATA[Abrechnung]]></category>
		<category><![CDATA[Gutachten]]></category>
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		<category><![CDATA[Totalschaden]]></category>

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		<description><![CDATA[Der Begriff  fiktive Abrechnung  beschreibt die Regulierung des Schadens nach dem eingereichten Gutachten, ohne dass Nachweise über die Reparatur erbracht werden müssen. Ist das Fahrzeug reparaturwürdig, können fiktiv beansprucht werden: Netto-Reparaturkosten zzgl. eventuell anfallender Minderwert und eine Kostenpauschale. Im Totalschadenfall: Wiederbeschaffungswert abzgl. des Restwertes zzgl. der Kostenpauschale.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">Der Begriff  fiktive Abrechnung  beschreibt die Regulierung des Schadens nach dem eingereichten <a href="http://www.kfzgutachten-berlin.de/begriffe/gutachten/27/">Gutachten</a>, ohne dass Nachweise über die Reparatur erbracht werden müssen.</p>
<p style="text-align: justify;">Ist das Fahrzeug reparaturwürdig, können fiktiv beansprucht werden:<br />
 Netto-Reparaturkosten zzgl. eventuell anfallender <a href="http://www.kfzgutachten-berlin.de/begriffe/merkantiler-minderwert/50/">Minderwert</a> und eine Kostenpauschale.</p>
<p style="text-align: justify;">Im <a href="http://www.kfzgutachten-berlin.de/begriffe/totaschaden/31/">Totalschadenfall</a>: <a href="http://www.kfzgutachten-berlin.de/begriffe/wiederbeschaffungswert/33/">Wiederbeschaffungswert</a> abzgl. des <a href="http://www.kfzgutachten-berlin.de/begriffe/restwert/30/">Restwertes</a> zzgl. der Kostenpauschale.</p>
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