Totalschaden

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Ein Totalschaden ist ein Sachschaden, der ökonomisch sinnvoll nicht mehr behoben werden kann. Dabei wird nach wirtschaftlichem und technischem Totalschaden unterschieden: Wirtschaftlicher Totalschaden an einem beschädigten Fahrzeug liegt vor, wenn die entsprechenden Reparaturkosten höher als der Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs sind. Auch wenn die Reparaturkosten die Differenz zwischen Wiederbeschaffungswert und Restwert übersteigen spricht man von wirtschaftlichem [...]

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fiktive Abrechnung

Kategorie: Begriffe

Der Begriff  fiktive Abrechnung  beschreibt die Regulierung des Schadens nach dem eingereichten Gutachten, ohne dass Nachweise über die Reparatur erbracht werden müssen. Ist das Fahrzeug reparaturwürdig, können fiktiv beansprucht werden: Netto-Reparaturkosten zzgl. eventuell anfallender Minderwert und eine Kostenpauschale. Im Totalschadenfall: Wiederbeschaffungswert abzgl. des Restwertes zzgl. der Kostenpauschale.

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